Drohnenfotografie

 

Einsatzbereiche:

Luftaufnhamen von einem Grundstück/ Eigenheim

.

Luftaufnahmen von Baustellen (Dokumentation)

.

Luftaufnahmen für eine Firmenwebsite

.

Imagevideo

.

Veranstaltungen

Hochzeit, Firmenfeier, Geburtstagsfeier, usw.

Sonstige Video-und Fotoaufnahmen

.

Sie haben noch Fragen? Wir haben Ihr Interesse geweckt?

Dann schreiben Sie uns gerne über unser Kontaktformular. Wir beraten Sie gerne!

Allgemeine Informationen:

- professionelle und sichere Durchführung

- mehr als 3 Jahre Erfahrung

- EU-Kompetenzanchweis A1/A3

- rechtliches Wissen für einen Drohnenflug

- Registrierung als UAS-Betreiber bei dem Luftfahrtbundesamt

- Drohnen Haftpflichtversicherung

Drohne:    DJI Mavic Mini 3 Pro

Technische Daten:

  • Startgewicht: <249g

  • Max. Flugzeit: 34 Minuten (im Besitz: 3 Batterien -> Max. Flugzeit: 102 Minuten)

  • Sichtsensoren: vorne, hinten, unten

  • Fotoauflösung: 48 MP

  • Fotoformat: JPEG/RAW

  • Videoauflösung:

4K: 3840×2160 bei 24/25/30/48/50/60 fps
2.7 K: 2720×1530 bei 24/25/30/48/50/60 fps
Full HD: 1920×1080 bei 24/25/30/48/50/60 fps
Zeitlupe: 1920×1080 bei 120 fps

  • Videoformat: MP4/MOV (H.264/H.265)

Was ist erlaubt mit der DJI Mini 3 Pro?

  • die erlaubte, maximale Flughöhe beträgt 120 Meter über Grund
  • Flug nur in Sichtweite (VLOS = Visual Line Of Sight = in Sichtweite). Ausnahme: die Drohne fliegt im Follow-Me-Modus (bei DJI auch ActiveTrack genannt oder FocusTrack) oder es steht ein Beobachter neben dem Piloten und hat stattdessen die Drohne im Blick und ist im ständigen Kontakt mit dem Piloten
  • Privatsphäre beachten – keine Aufnahmen von Personen ohne Erlaubnis
  • das Fliegen ist in allen Unterkategorien der Kategorie OPEN erlaubt (Unterkategorie A1, A2 und A3). Also auch in der Nähe von Menschen – sogar von unbeteiligten Personen: Details zu der Kategorie OPEN in der EU-Drohnenverordnung.
  • es dürften keine Menschenmassen / Menschenansammlungen überflogen werden
  • sollten unerwartet unbeteiligte Personen überflogen werden, so muss dieser Überflug schnellstmöglich beendet werden
  • das Fliegen ist auch in Wohngebieten / über Wohngrundstücken erlaubt
  • die Hersteller-Gebrauchsanweisung (also die DJI-Vorgaben / das Handbuch / Tutorials für die DJI Mini 3 Pro) müssen gelesen und beachtet werden
  • die DJI Mavic Mini 3 Pro darf ab einem Mindestalter von 16 Jahren allein geflogen werden. Das Fliegen auch unter 16 Jahren ist möglich, wenn der Flug von einer Flugberechtigten Person beaufsichtigt wird.

Quelle: EU Drohnenverordnung für DJI Mini 3 Pro [ Drohnen-Gesetz ]

Weitere Drohnen im Inventar:

DJI Mini 2